Philosophie

Im Zentrum unserer Spielgruppe steht das Kind mit seinen Bedürfnissen nach Spiel, Bewegung, Ausdruck und Geborgenheit. Wir legen grossen Wert auf das freie Spiel – im Wissen um dessen Wichtigkeit. Dem Kind wird ein grosser Freiraum geboten – umgekehrt aber auch klare Grenzen gesetzt. Sich behaupten, Rücksicht nehmen, sich gegenseitig mit Stärken und Schwächen akzeptieren, aufeinander hören, aber auch streiten und Frieden schliessen gehören zum Spielgruppenalltag.

Allgemeines

Die nachstehenden Rahmenbedingungen bilden den Haupt-Vertragsbestandteil einer jeden Spielgruppenanmeldung und gelten als verbindlich.

Anmeldungen

Anmeldungen werden ausschliesslich online über unsere Website www.spielgruppe-sempach.ch entgegengenommen. Dabei gilt die zeitliche Reihenfolge der Eingabe. Ihre Anmeldung bezieht sich auf ein ganzes Schuljahr und ist verbindlich. Die Eltern erhalten eine Empfangsbestätigung per E-Mail.

Durchführung der Angebote

Die Angebote können nur durchgeführt werden, wenn sich genug Kinder (mindestens 8) für das jeweilige Angebot anmelden. Melden sich weniger als acht Kinder an, wird das Angebot nicht durchgeführt.

Eintrittsalter und Kosten

Das Eintrittsalter und die Kosten sind pro Angebot definiert (siehe Wochenübersicht).

Das Spielgruppengeld ist jährlich zu entrichten und bis spätestens Ende August zu überweisen. Die Rechnung wird von der Stadt Sempach ausgestellt. Bitte nach Möglichkeit keine Posteinzahlungen.  Sollte das Bezahlen aus wirtschaftlichen Gründen Schwierigkeiten bereiten, nehmen Sie mit uns bitte Kontakt auf. Der Betrag ist unabhängig von der Anwesenheit des Kindes zu bezahlen, das heisst, bezahlt wird der für ihr Kind freigehaltene Spielgruppenplatz.

Eintritt und Ferien

Die Spielgruppe startet jeweils in der zweiten Schulwoche und endet eine Woche vor den Schulsommerferien. Ferien und Feiertage richten sich nach den Schulferien der Gemeinde Sempach. Den Ferienplan finden Sie hier.

Schnuppern

Schnuppern ist nach Absprache jederzeit möglich.

Rückerstattungen

Bei nicht besuchten Spielgruppentagen und bei frühzeitigem Verlassen der angemeldeten Spielgruppendauer, gibt es keine Rückerstattung

Ausnahme:

  • Wegzug
  • Unfall: Wenn ein Kind durch Unfall fehlt: Falls es die Eltern wünschen, werden wir ab dem ersten Tag das Geld zurückvergüten.
  • Ferienabwesenheit: Es wird die verpasste Spielgruppenzeit zurückerstattet, falls ein Kind mehr als 4 Wochen den Unterricht am Stück verpasst. Für die Umtriebe verrechnen wir 25 Franken Bearbeitungsgebühr.

Absenzen

Die Spielgruppenleiterin ist frühzeitig über Ferien und andere Absenzen des Kindes zu informieren. Es besteht kein Anspruch auf Rückerstattung des Beitrags und die Stunden können nicht nachgeholt werden.

Regelung während Ferien und Abwesenheiten

Bei Unfall oder Krankheit einer Spielgruppenleiterin, werden die Eltern baldmöglichst informiert. Die Spielgruppenleiterin ist bemüht eine Stellvertretung zu organisieren. Ist dies nicht möglich, bleibt die Spielgruppe geschlossen. Die ausgefallenen Stunden können nicht nachgeholt werden und es besteht kein Anspruch auf Entschädigung oder Rückerstattung.

Wichtige Informationen

Bitte informieren Sie nach der Einteilung die jeweilige Spielgruppenleiterin über z.B. Krankheiten, Allergien, private Änderungen (Umzug, Geburt eines Geschwisters usw.). Diese Informationen werden vertraulich behandelt.

Versicherung

Das Kind ist durch die Spielgruppe nicht versichert. Kranken-, Unfall- und Haftpflichtversicherung ist ausschliesslich Sache der Eltern.

Schweigepflicht

Die Mitarbeiter sind verpflichtet, alle Informationen über die betreuten Kinder und deren Eltern vertraulich zu behandeln.  An die Schweigepflicht bleibt sie auch nach der Vertragsauflösung gebunden.

Krankheit

Es dürfen nur gesunde Kinder in die Spielgruppe gebracht werde. Allergien und/oder Krankheiten sind uns schriftlich mitzuteilen. Diese Informationen werden vertraulich behandelt. Die Spielgruppenleiterin hat das Recht kranke Kinder nicht anzunehmen. Erkrankt ein Kind während des Spielgruppenunterrichts, müssen die Eltern ihr Kind innerhalb einer Stunde abholen, sofern sie von der Spielgruppenleiterin kontaktiert wurden.

Trägerschaft

Die Spielgruppe Sempach ist ein Angebot der Stadt Sempach und organisatorisch der Schule Sempach angegliedert.

Änderung der Rahmenbedingungen

Die Spielgruppe Sempach behält sich jederzeit Änderungen der Rahmenbedingungen vor.

Gerichtsstand

Zwischen dem Kunden und der Spielgruppe Sempach ist das Schweizer Recht anwendbar. Gerichtsstand ist der Sitz der Spielgruppe Sempach, Stadt Sempach.

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die Leitung Spielgruppe unter der Nummer +41 (0)79 814 22 51 oder per E-Mail an info@spielgruppe-sempach.ch